Mit dem Urteil endet das Hauptverfahren und das Rechtsmittelverfahren beginnt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft kann das Urteil bekämpfen. Eine höhere Instanz entscheidet dann in weiterer Folge über die Rechtsmittel.
Mit dem Urteil endet das Hauptverfahren und das Rechtsmittelverfahren beginnt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft kann das Urteil bekämpfen. Eine höhere Instanz entscheidet dann in weiterer Folge über die Rechtsmittel.
News aus der Kanzlei und rechtliche Updates in Österreich.
Rechtsanwalt
Mag. Michael Ibesich, LL.M.
Josefstädter Straße 11
Stiege 1, 1. Stock, Tür 16
1080 Wien
Fachgebiete
Quick Links
© Mag. Michael Ibesich, LL.M 2024 | created by idlab media GmbH | All Rights Reserved