FAQ

Über welche Angelegenheiten entscheiden die Verwaltungsgerichte?

Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden:

 

  • gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit (Bescheidbeschwerde)
  • gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit (Maßnahmenbeschwerde)
  • wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde (Säumnisbeschwerde)

 

Neben diesen verfassungsunmittelbaren Zuständigkeiten, die sich aus Art 130 Abs 1 B-VG ergeben, können bestimmte „sonstige Zuständigkeiten“ der Verwaltungsgerichte vorgesehen werden. Das betrifft zum Beispiel Entscheidungen über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes.

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