FAQ

Wer ist zur Vollstreckung zuständig?

In erster Linie sind zwar die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, allerdings kann auch die Landespolizeidirektion in den Angelegenheiten ihres sachlichen Wirkungsbereich zuständig sein, sofern sie im Gebiet einer Gemeinde zeitgleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist.

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