FAQ

Gibt es Dokumente die von der Akteneinsicht ausgenommen sind?

Ja, von der Einsicht ausgenommen sind Aktenbestandteile, deren Einsichtnahme berechtigte Interessen einer Partei oder dritter Personen schädigen würde, eine Gefährdung der Aufgaben der Behörden herbeiführen würde oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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