FAQ

Was umfasst das Recht auf Akteneinsicht?

Die Verwaltungsbehörden haben den Verfahrensparteien umfassende Einsicht in die betreffenden Akten zu gewähren. Das umfasst beispielsweise Schriftstücke, Pläne, gespeicherte Daten oder Fotos. Die Parteien können dabei Abschriften anfertigen bzw. Kopien erstellen lassen. Werden Akten elektronisch geführt, kann jede Partei auch elektronische Einsicht verlangen (zB elektronische Übersendung).

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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