Grundsätzlich entscheiden die Verwaltungsgerichte durch Einzelrichter. Nur in Ausnahmefällen ist eine Entscheidung im Senat vorgesehen. Senatsentscheidungen erfolgen meist durch Drei-Richter-Senate. Darüber hinaus ist es möglich, die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichtern vorzusehen.