FAQ

Kann vom Prinzip der Güterteilhabe abgewichen werden?

Da die Aufteilung des Ehevermögens möglichst einvernehmlich erfolgen soll, ist es möglich, eine Aufteilungsvereinbarung zu schließen. An diese Vereinbarung ist das Gericht im Falle einer Scheidung auch gebunden und kann nur davon abweichen, wenn ein Teil unbillig benachteiligt werden würde und eine Einhaltung der Vereinbarung somit unzumutbar wäre.

Immer häufiger entscheiden sich zukünftige Ehepartner einen Ehevertrag zu schließen.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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