FAQ

Mir sind nach nachträglich weitere Kosten entstanden – kann ich diese im Nachhinein geltend machen?

In solchen Fällen kann eine Ergänzung der Entscheidung über die Höhe der zu ersetzenden Kosten beantragt werden. Dieser Antrag ist innerhalb einer vierwöchigen Notfrist ab Entstehen der Kosten zu stellen.

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