Insgesamt gibt es 11 Verwaltungsgerichte – eines für jedes Bundesland sowie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit und das Bundesfinanzgericht (BFG), die jeweils ihren Sitz in Wien haben. Man spricht hier vom „9+2-Modell“.
Insgesamt gibt es 11 Verwaltungsgerichte – eines für jedes Bundesland sowie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit und das Bundesfinanzgericht (BFG), die jeweils ihren Sitz in Wien haben. Man spricht hier vom „9+2-Modell“.
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