FAQ

Wann bzw. wie wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet?

Ein Verwaltungsverfahren kann grundsätzlich auf zwei Arten eingeleitet werden:

 

  • Antrag einer Partei, sofern diese Möglichkeit im Materiengesetz vorgesehen ist
  • von Amts wegen

 

Dabei gibt es keine Bestimmungen darüber, wie das Verfahren zu eröffnen ist – es herrscht also Formfreiheit. Hat die Verwaltungsbehörde eine erste Handlung gesetzt, ist das Verfahren eingeleitet.

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