Die Untersuchungshaft endet bzw. wird aufgehoben, wenn
- eine Voraussetzung für die Haft wegfällt
- die Haft unverhältnismäßig lange dauert
- der Staatsanwalt dies beantragt
- die Höchstdauer abläuft
Die Untersuchungshaft endet bzw. wird aufgehoben, wenn
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