Die Verwaltungsbehörden haben den Verfahrensparteien umfassende Einsicht in die betreffenden Akten zu gewähren. Das umfasst beispielsweise Schriftstücke, Pläne, gespeicherte Daten oder Fotos. Die Parteien können dabei Abschriften anfertigen bzw. Kopien erstellen lassen. Werden Akten elektronisch geführt, kann jede Partei auch elektronische Einsicht verlangen (zB elektronische Übersendung).