FAQ

Wenn eine Verwaltungsübertretung auch gerichtlich strafbar ist, kann dann nach beiden Rechtsgrundlagen bestraft werden?

Nein, eine Verwaltungsübertretung ist nur strafbar, wenn sie nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt. Nach dem Doppelbestrafungsverbot darf nämlich niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits verurteilt wurde, erneut bestraft werden.

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