FAQ

Wie wird die Strafe bemessen?

Die Strafbemessung innerhalb des Strafrahmens liegt im Ermessen der Behörde. Dabei sind verschiedenste Kriterien zu beachten. So ist einerseits die Bedeutung des Rechtsguts und die Intensität der Beeinträchtigung relevant, anderseits sind auch Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander abzuwägen. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit spielt eine Rolle.

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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