FAQ

Was geschieht im Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren dient der Klärung von Sachverhalt und Tatverdacht und beginn, wenn ein sogenannter „Anfangsverdacht“ vorliegt. Darunter versteht man das Vorliegen von Tatsachen, die Grund zur Annahme liefern, dass eine Straftat vorliegen könnte.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Strafrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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