Bestandsverhältnisse wie die Miete erlöschen weder durch den Tod des Bestandnehmers noch des Bestandgebers. Bei einem Todesfall haben jedoch die Erben die Möglichkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.
Bestandsverhältnisse wie die Miete erlöschen weder durch den Tod des Bestandnehmers noch des Bestandgebers. Bei einem Todesfall haben jedoch die Erben die Möglichkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.
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