FAQ

Was passiert, wenn ich trotz Anwaltspflicht ohne Verteidiger erscheine?

In diesem Fall werden Sie vom Gericht aufgefordert werden, einen Verteidiger zu bevollmächtigen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, kommt es zur Beigabe eines Amtsverteidigers oder, wenn die Voraussetzungen für Verfahrenshilfe erfüllt sind, eines Verfahrenshilfeverteidigers. Die Bestellung des Amts- oder Verfahrenshilfeverteidigers erfolgt dann durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer.

Im Gegensatz zum Amtsverteidiger muss der Verfahrenshilfeverteidiger vom Beschuldigten nicht bezahlt werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Strafrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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Mag. Michael Ibesich, LL.M.

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