FAQ

Gibt es auch im Verfahren außer Streit Verfahrenshilfe?

Die Bestimmungen über die Verfahrenshilfe der ZPO sind sinngemäß auch im Verfahren außer Streitsachen anzuwenden. Das gilt auch für die Bestimmungen über die Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten. Es kann daher auch im Verfahren außer Streitsachen eine im Strafverfahren gewährte psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Zivilrecht

Informieren Sie sich gerne auch umfassend zum Thema Scheidung:

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Scheidungsrecht verfügen wir über langjährige Expertise. Zu diesem Zweck haben wir ausführliche Artikel erstellt, die Ihnen fundierte Einblicke und praxisnahe Hinweise bieten.

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