Das Erbrecht ist das Recht des Erben, die ganze Verlassenschaft bzw. einen bestimmten Teil davon in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht kann allerdings nur von dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen hierfür sind:
- Erbrechtstitel bzw. Berufungsgrund – als ein rechtlicher Grund für die Inanspruchnahme
- Erbfall Erbfähigkeit bzw. keine Erbunwürdigkeit